Die Internationalmedia AG begrüßt die Bemühungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex mit dem Ziel der Stärkung des Vertrauens der internationalen Finanzmärkte und Investoren in börsennotierte deutsche Unternehmen durch zahlreiche Verhaltensempfehlungen sowie einer entsprechen­den Publizitätspflicht.

Vorstand und Aufsichtsrat der IM Internationalmedia AG erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der 'Regierungs­kommission Deutscher Corporate Governance Kodex' in der zum Zeitpunkt dieser Erklärung geltenden Fassung entsprochen wird und legen wie folgt dar, welche Empfehlungen momentan nicht angewendet werden.

 
Abschnitt 1:

Der Präambel wird voll und ganz entsprochen.

   
Abschnitt 2: Den Empfehlungen des Abschnitts 2 wird voll und ganz entsprochen.
   
Abschnitt 3: Den Empfehlungen des Abschnitts 3 wird außer der unter Ziffer 3.8 aufgeführten Empfehlung, bei Abschluss einer D&O Versicherung soll ein angemessener Selbstbehalt vereinbart werden, entsprochen.
   
Abschnitt 4: Den Empfehlungen des Abschnitts 4 wird außer der unter Ziffer 4.2 aufgeführten Empfehlung, der Vorstand soll aus mehreren Personen bestehen, entsprochen. Der Vorstand wie auch der Aufsichts­rat sind der Überzeugung, dass der augenblickliche organisatorische Aufbau der Gesellschaft die vorübergehende Leitung durch einen Einzelvorstand rechtfertigt.
   
Abschnitt 5: Den Empfehlungen des Abschnitts 5 wird außer der Ziffern 5.3 entsprochen. Da der Aufsichtsrat mit nur drei Mitgliedern für die Bildung von Ausschüssen zahlenmäßig zu klein ist, steht keine Effizienzsteigerung durch eine solche Maßnahme zu erwarten. Deshalb werden keine Ausschüsse gebildet, womit dem Sinne des Kodex Rechnung getragen wird.
   
Abschnitt 6: Den Empfehlungen des Abschnitts 6 wird voll und ganz entsprochen.
   
Abschnitt 7: Den Empfehlungen des Abschnitts 7 wird voll und ganz entsprochen.
 
Diese Erklärung wird den Aktionären durch die Aufnahme in den jeweils aktuellen Geschäftsbericht und auf der Internetseite der IM Internationalmedia AG dauerhaft zugängig gemacht.
 
München im Dezember 2007
Vorstand und Aufsichtsrat der IM Internationalmedia AG
 

Grundzüge des Vergütungssystems des Vorstands
(Ziffer 4.2.3 Deutscher Corporate Governance Kodex)

Die Gesamtvergütung des Vorstands umfasst fixe und variable Bestandteile. Die fixen Gehaltsbestandteile orientieren sich an den Aufgaben des jeweiligen Vorstands und seiner Leistung unter Berücksichtigung des branchenspezifischen und regionalen Vergleichsumfeldes.

Variable Gehaltsbestandteile enthalten im Wesentlichen die Beteiligung an Produktionen. Diese berechnet sich in Abhängigkeit des Budgets bzw. der realisierten Produzentenvergütung der Gesellschaft.

Name

Fixe Jahresvergütung

Variable Vergütung

Aktienoptionen

Herr Konstantin Thoren

(alleiniger Vorstand))

$ 600.000,00

Dienstwagen

abhängig von der Größe der realisierten Produzentenvergütungen, die der Gruppe zufließen

Einmalige Umzugskosten

 

Herr Martin Schürmann

(bis Juli 2007)

$ 600.000,00

Übernahme der Krankenversicherung für die Familie

 

bis zu 500.000 Optionen

(keine ausgegeben)

Herr Sascha Konzack

(bis November 2007)

€ 200.000,00

Dienstwagen und Unfallversicherung


abhängig von Konzernergebnis und persönlichen Leistungen bis zu € 200.000,00

bis zu 100.000 Optionen

(keine ausgegeben)

 

Grundzüge des Vergütungssystems des Aufsichtsrats
(Ziffer 5.4.7 Deutscher Corporate Governance Kodex)

Aufgrund § 14 der Satzung der IM Internationalmedia AG in der Fassung vom 8. Juni 2007 besteht die Vergütung aus einem fixen und einem variablen Anteil. Der fixe Teil beträgt € 20.000,00 netto für ein gesamtes Geschäftsjahr. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält € 40.000,00 netto. Die variable Komponente beträgt 0,25% des Konzern-EBITs des abgelaufenen Geschäftsjahres für ein abgelaufenes Geschäftsjahr, wenn das Mitglied des Aufsichtsrats an allen ordentlichen und außerordentlichen Aufsichtsratssitzungen teilgenommen hat.

Die Gesamtvergütung derzeitiger Mitglieder des Aufsichtsrats beträgt demnach:

Name Fixe Vergütung Variable Vergütung
Herr Prof. Dr. Helmut Thoma (Vorsitzender) € 40.000,00 s.o.
Herr Oliver Kächele € 20.000,00 s.o.
Herr Ortwin Freyermuth € 20.000,00 s.o.
 

Die Mitglieder des Aufsichtsrates haben seit ihrer Wahl bzw. Bestellung darüber hinaus folgende Leistungen für die Gesellschaft erbracht:

Name (alphabetisch) Tätigkeit Vergütung
Herr Ortwin Freyermuth Keine n.a.
Herr Oliver Kächele Keine n.a.
Herr Konstantin Thoeren Keine n.a.
Herr Prof. Dr. Helmut Thoma Keine n.a.
 
 

Aktienbesitz von Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats
(Ziffer 6.6 Deutscher Corporate Governance Kodex)

Weder Vorstand noch Aufsichtsrat halten Aktien der IM Internationalmedia AG.

Seit dem 1. Juli 2002 sind alle Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat sowie bestimmte Angehörige nach § 15a Wertpapierhandelsgesetz verpflichtet, den Erwerb und die Veräußerung von Aktien der IM Internationalmedia AG und anderer darauf bezogener Rechte der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und der Gesellschaft mitzuteilen, wenn dabei die Wertschwelle von 5.000 EUR bis zum Jahresende überschritten wird. Alle mitgeteilten Geschäfte werden von der Gesellschaft auf der Internetseite unter "Directors’ Dealings" veröffentlicht.

 

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