Die Internationalmedia AG begrüßt die Bemühungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex mit dem Ziel der Stärkung des Vertrauens der internationalen Finanzmärkte und Investoren in börsennotierte deutsche Unternehmen durch zahlreiche Verhaltensempfehlungen sowie einer entsprechenden Publizitätspflicht. Vorstand und Aufsichtsrat der IM Internationalmedia AG erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der 'Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex' in der zum Zeitpunkt dieser Erklärung geltenden Fassung entsprochen wird und legen wie folgt dar, welche Empfehlungen momentan nicht angewendet werden. |
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| Diese Erklärung wird den Aktionären durch die Aufnahme in den jeweils aktuellen Geschäftsbericht und auf der Internetseite der IM Internationalmedia AG dauerhaft zugängig gemacht. | ||||||||||||||||||||||||||
| München im Dezember 2007 Vorstand und Aufsichtsrat der IM Internationalmedia AG |
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Grundzüge des Vergütungssystems des Vorstands Die Gesamtvergütung des Vorstands umfasst fixe und variable Bestandteile. Die fixen Gehaltsbestandteile orientieren sich an den Aufgaben des jeweiligen Vorstands und seiner Leistung unter Berücksichtigung des branchenspezifischen und regionalen Vergleichsumfeldes. Variable Gehaltsbestandteile enthalten im Wesentlichen die Beteiligung an Produktionen. Diese berechnet sich in Abhängigkeit des Budgets bzw. der realisierten Produzentenvergütung der Gesellschaft.
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Grundzüge des Vergütungssystems des Aufsichtsrats Aufgrund § 14 der Satzung der IM Internationalmedia AG in der Fassung vom 8. Juni 2007 besteht die Vergütung aus einem fixen und einem variablen Anteil. Der fixe Teil beträgt € 20.000,00 netto für ein gesamtes Geschäftsjahr. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält € 40.000,00 netto. Die variable Komponente beträgt 0,25% des Konzern-EBITs des abgelaufenen Geschäftsjahres für ein abgelaufenes Geschäftsjahr, wenn das Mitglied des Aufsichtsrats an allen ordentlichen und außerordentlichen Aufsichtsratssitzungen teilgenommen hat. Die Gesamtvergütung derzeitiger Mitglieder des Aufsichtsrats beträgt demnach:
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Die Mitglieder des Aufsichtsrates haben seit ihrer Wahl bzw. Bestellung darüber hinaus folgende Leistungen für die Gesellschaft erbracht:
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Aktienbesitz von Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats Weder Vorstand noch Aufsichtsrat halten Aktien der IM Internationalmedia AG. Seit dem 1. Juli 2002 sind alle Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat sowie bestimmte Angehörige nach § 15a Wertpapierhandelsgesetz verpflichtet, den Erwerb und die Veräußerung von Aktien der IM Internationalmedia AG und anderer darauf bezogener Rechte der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und der Gesellschaft mitzuteilen, wenn dabei die Wertschwelle von 5.000 EUR bis zum Jahresende überschritten wird. Alle mitgeteilten Geschäfte werden von der Gesellschaft auf der Internetseite unter "Directors’ Dealings" veröffentlicht. |
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